IMT-Befreiung für Jugendliche unter 35 Jahren

IMT-Befreiung für Jugendliche unter 35 Jahren

 

IMT und Stempelsteuerbefreiung für Jugendliche bis 35 Jahre: Was hat sich mit DL 48-A/2024 geändert?

Das jüngste Gesetzesdekret 48-A/2024, das am 25. Juli 2024 veröffentlicht wurde, brachte bedeutende Änderungen für junge Menschen, die ihr erstes Eigenheim kaufen möchten. Mit diesem juristischen Diplom wird eine Befreiung von der kommunalen Grunderwerbssteuer (IMT) und der Stempelsteuer für Personen unter 35 Jahren eingeführt, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte dieser neuen Gesetzgebung zusammen.

Wer kann von der Befreiung profitieren?

  • Alter: Junge Leute bis zum Alter von 35 Jahren zum Zeitpunkt der Kauf- und Verkaufsurkunde über die Immobilie.
  • Finanzielle Unabhängigkeit: Im Jahr des Erwerbs kann der Begünstigte für IRS-Zwecke nicht als unterhaltsberechtigt angesehen werden.

Wer kann von der Befreiung profitieren?

Nicht alle Jugendlichen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können in den Genuss der Befreiung kommen. Die Rechtsvorschriften sehen einige wichtige Einschränkungen vor:

  • Vorherige Immobilie: Diejenigen, die zum Zeitpunkt der Übertragung oder in den vorangegangenen drei Jahren ein Eigentumsrecht oder einen Teil eines solchen Rechts (z. B. Nießbrauch) an einer städtischen Wohnimmobilie besitzen, können die Befreiung nicht in Anspruch nehmen.
  • Wertgrenze: Die Befreiung gilt für Immobilien bis zu einem Wert von 316.772 Euro. Für Immobilien zwischen 316.772 Euro und 633.453 Euro ist die Befreiung teilweise, wobei ein IMT-Satz von 8 % auf den Selbstbehalt angewendet wird. Ab 633.453 Euro gibt es keine Befreiung von der IMT oder der Stempelsteuer.

Anwendungsbedingungen

  • Dauerhafte eigene Wohnung: Die erworbene Immobilie darf ausschließlich für den eigenen und ständigen Wohnsitz des Jugendlichen bestimmt sein.
  • Erste Akquisition: Die Befreiung gilt nur für den ersten Erwerb einer Immobilie durch den jungen Begünstigten. Bei dieser Immobilie kann es sich um eine eigenständige Fraktion oder ein städtisches Gebäude im vollen Eigentum (z. B. eine Villa) handeln.

Paare

In Fällen, in denen der Kauf von einem Paar getätigt wird, werden die Voraussetzungen für die Befreiung für jedes Element einzeln zu gleichen Teilen geprüft.

Ausschlüsse und Verlust der Befreiung

  • Datum der Urkunde: Immobilien, die mit einer vor dem 1. August 2024 ausgefertigten Urkunde erworben wurden, fallen nicht unter die Befreiung.
  • Zuweisung der Vertragsposition: Die Befreiung gilt nicht für die IMT, die für die Abtretung einer vertraglichen Position fällig ist.
  • Änderung des Bestimmungsortes der Immobilie: Wird die Immobilie innerhalb von sechs Jahren nach dem Erwerb nicht mehr als eigener und ständiger Wohnsitz genutzt, kann der Begünstigte die Befreiung verlieren und zur Rückgabe des entsprechenden Betrags verpflichtet werden.
Ausnahmen

Es gibt jedoch Ausnahmen, die es ermöglichen, die Befreiung auch bei Änderung des Bestimmungsortes der Immobilie aufrechtzuerhalten:

  • Verkauf der Immobilie;
  • Änderung der Zusammensetzung des Haushalts, sofern die Immobilie weiterhin zu Wohnzwecken genutzt wird;
  • Verlegung des Arbeitsplatzes in eine Entfernung von mehr als 100 km, sofern die Immobilie weiterhin für den Wohnungsbau bestimmt ist;
  • Wenn der Begünstigte in den sechs Jahren nach dem Erwerb für IRS-Zwecke als unterhaltsberechtigt gilt.

Schlussfolgerung

DL 48-A/2024 bietet jungen Menschen, die ihr erstes Eigenheim erwerben möchten, eine wertvolle Chance. Es ist jedoch wichtig, sich der durch die Rechtsvorschriften auferlegten Bedingungen und Einschränkungen bewusst zu sein, um Überraschungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Steuervorteile in vollem Umfang genutzt werden können.

Downloads

(0) (0)
+351 935 259 111